Bei Sichtung
eines Befalls durch Pilze und / oder Insekten in einem Objekt (z.B.
Dachstuhl wird dieser einer Holzschutzbehandlung unterzogen. Ein vorbeugender
Schutz kann jedoch auch nach bekämpfenden Holzschutzmaßnahmen
notwendig werden. In diesem Fall wird das Holz vor einem erneutem Befall
bewahrt.
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