Nach den Bauordnungen der Länder sind je nach Gefährdungsklasse alle verdeckt einzubauenden tragenden und aussteifenden Holzbauteile vorbeugend zu schützen. Holz dass der Gefahr von Bauschäden durch Insekten oder Pilzen ausgesetzt ist, muss zusätzlich durch chemische Maßnahmen geschützt werden. Diese Maßnahmen werden als vorbeugender Holzschutz bezeichnet.
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